Die Umsetzung der vorliegenden Regelung wird durch die Mitarbeiter sichergestellt, die ermächtigt sind, für die Einhaltung der Bestimmungen zu sorgen, indem sie den Besuchern Anweisungen erteilen. Bei Nichteinhaltung dieser Anweisungen und insbesondere wenn die festgestellten Versäumnisse die Sicherheit von Sachen und Personen gefährden, beurteilt das Nausicaá-Team die Notwendigkeit, den oder die Zuwiderhandelnden aus dem Haus zu verweisen.
Die Schließung der Kassen erfolgt 1 1/2 Stunden vor der Schließung des Meereszentrums Nausicaá.
Das Meereszentrum Nausicaá muss während bestimmten Zeiten des Jahres wegen Bau- und Instandhaltungsarbeiten ganz geschlossen werden; diese Schließungszeiten sind auf der Website www.nausicaa.fr angegeben.
Bei übermäßigem Besucherandrang, Unruhen und jeder Situation, die die Sicherheit von Personen und Sachen gefährden kann, kann eine teilweise oder komplette Einstellung des Ticketverkaufs oder die Unterbrechung des Eintritts in das Meereszentrum Nausicaá oder die komplette oder teilweise Schließung des Meereszentrums zu jeder Zeit des Tages, oder auch eine Änderung der Öffnungszeiten erfolgen. Im Rahmen der Anwendung dieses Artikels kann keine Rückerstattung von Tickets verlangt werden.
Die Tickets und jeder andere Rechtsanspruch sind nicht austauschbar, nicht erstattungsfähig, widerrufbar und ungültig, wenn sie verändert wurden. Das Ticket muss während seines Gültigkeitszeitraums von derselben Person benutzt werden. Das Ticket ist nur für einen einzigen Eintritt gültig. Die Besucher werden gebeten, das Dokument vorzulegen, das das Verlassen und den erneuten Zutritt zum Meereszentrum Nausicaá ermöglicht (siehe die zulässigen Uhrzeiten). Der Weiterverkauf von Tickets vor Ort und/oder im Internet oder an jedem anderen Ort ist verboten.
Innerhalb des Gebäudes ist keine kommerzielle Tätigkeit ohne die Zustimmung von Nausicaá gestattet.
a) Achtung der Örtlichkeiten
Es ist verboten, Graffitis, Aufschriften, Zeichen, Verschmutzungen oder Beschädigungen an irgendeinem Ort des Meereszentrums Nausicaá zu hinterlassen. Personen, die auf frischer Tat ertappt werden, können ohne Anspruch auf Rückerstattung des Hauses verwiesen werden. Das Meereszentrum Nausicaá behält sich jedes Recht auf gerichtliche Folgemaßnahmen vor. Es ist verboten, etwas in die Becken zu werfen. Es ist verboten, etwas über die Becken zu hängen.
b) Verhalten
• Die Besucher dürfen nicht rennen.
• Die Besucher müssen unter allen Umständen angemessene Straßenkleidung tragen.
• Im Interesse des Komforts unserer Besucher ist es im gesamten Meereszentrum Nausicaá, einschließlich in den offenen Bereichen des Besucherrundgangs, streng verboten, Zigaretten, elektrische Zigaretten oder jedes andere Produkt, das Dampf abgibt, zu rauchen.
• Die Besucher müssen Personen mit eingeschränkter Mobilität an Orten, die für ihre Benutzung vorbehalten sind, den Vortritt lassen.
• Die Besucher dürfen andere Besucher nicht durch laute Aktivitäten stören, wie z. B. das Anhören von Radio- oder MP3-Geräten.
• Die Besucher dürfen nicht in das Wasser der Aquarien oder auf den Boden spucken und keine Kaugummis hinein- oder auf den Boden werfen.
c) Sicherheit
• Lassen Sie Kinder nicht unbeaufsichtigt; andernfalls übernimmt Nausicaá keine Haftung. Besucher unter 18 Jahre müssen für den Eintritt in das Meereszentrum Nausicaá und dessen Besuch von einem Besucher von mindestens 18 Jahren begleitet werden. Jedes verlorene Kind wird einer Betreuungsperson anvertraut, die es in die Empfangshalle des Gebäudes bringt.
• Gehen Sie nicht mit Kinderwägen auf die Stufen bei dem Seelöwen-Gehege.
• Benutzen Sie nicht die Rolltreppen mit einem Kind im Kinderwagen.
• Gehen Sie nicht leichtsinnig mit den Rolltreppen um, z. B. indem Sie sie entgegen der Laufrichtung benutzen, sich auf den Handlauf oder auf die Stufen setzen oder versuchen, den Handlauf abzubremsen.
• Übersteigen Sie nicht die Sicherheitseinzäunungen; setzen Sie sich nicht auf die Geländer und halten Sie sich nicht daran fest, und setzen Sie nicht die Kinder auf die Ränder.
• Beugen Sie sich nicht über die Oberfläche des Wassers und halten Sie nicht ein Kind über das Wasser.
• Beachten Sie alle speziellen Anweisungs- und Verbotsschilder, die entlang des Besucherrundgangs angebracht sind.
• Melden Sie jeden Unfall, jedes Unwohlsein einer Person oder ein anormales Ereignis einem Sicherheitsbediensteten. Bei Unwohlsein oder einem Unfall werden die Opfer vom Sicherheitsdienst des Meereszentrums Nausicaá behandelt. Es ist verboten, einen Kranken oder ein Unfallopfer vor der Ankunft der Helfer zu transportieren, ihm zu trinken zu geben oder ein beliebiges Arzneimittel zu verabreichen. Wenn unter den Besuchern ein Arzt, Krankenpfleger oder Rettungssanitäter unter Nachweis seiner Fähigkeiten eingreift, bleibt er bei dem Kranken oder dem Unfallopfer bis zu seinem Abtransport; er wird aufgefordert, der vor Ort anwesenden Aufsichtsperson seinen Namen und seine Adresse anzugeben.
• Versperren Sie aus keinem Grund die Zugangswege für die Feuerwehr, die Überflurhydranten und allgemein die Einrichtungen, die zur Sicherheit des Standorts, der Gebäude und der Besucher beitragen.
• Bei Ausbruch eines Brandes gilt es, so weit wie möglich die Ruhe zu bewahren. Jeder ist verpflichtet, die Mitarbeiter tatkräftig zu unterstützen, wenn die Mitwirkung der Besucher erforderlich ist, gemäß Artikel R642-1 des frz. Strafgesetzbuchs (Code pénal).
• Alle Personen, alle Handtaschen, Pakete oder sonstigen Gegenstände können einer Sicherheitskontrolle am Eingang des Meereszentrums Nausicaá unterzogen werden, aber auch im Innenbereich, entsprechend den Umständen oder in Reaktion auf von Behörden gestellten Anfragen.
Wir behalten uns das Recht vor, Besuchern die Mitnahme von Handtaschen, Paketen oder anderen Gegenständen in den Innenbereich des Meereszentrums Nausicaá zu verbieten. Diese zwei Bestimmungen können in den nachfolgenden Artikel aufgenommen werden.