Besuchsregeln

Unsere Besuchsregeln finden Sie hier

Besuchsregeln

Unsere Aufgabe und unser Wunsch ist es, unseren Besuchern während ihres gesamten Besuchs volle Zufriedenheit zu bieten. Die Sicherheit der Besucher ist von entscheidender Bedeutung, und unser Sicherheitsdienst sowie unsere Empfangsmitarbeiter passen sich ständig an die Empfehlungen der Regierung sowie an die der Entwicklung von Nausicaá innewohnenden Beschränkungen an. Alle unsere Teams sind für die Evakuierung oder Isolierung der Besucher bei gravierenden böswilligen Handlungen, Brandkatastrophen oder Terroranschlägen ausgebildet und sensibilisiert.

Um einen optimalen Besuch zu gewährleisten, bitten wir die Besucher, den Anweisungen unserer Besuchsregelung aufmerksam zu folgen, die in Deutsch, Französisch, Englisch und Niederländisch verfügbar ist.

Artikel 1: Allgemeine Bestimmungen

Die Umsetzung der vorliegenden Regelung wird durch die Mitarbeiter sichergestellt, die ermächtigt sind, für die Einhaltung der Bestimmungen zu sorgen, indem sie den Besuchern Anweisungen erteilen. Bei Nichteinhaltung dieser Anweisungen und insbesondere wenn die festgestellten Versäumnisse die Sicherheit von Sachen und Personen gefährden, beurteilt das Nausicaá-Team die Notwendigkeit, den oder die Zuwiderhandelnden aus dem Haus zu verweisen.

Die Schließung der Kassen erfolgt 1 1/2 Stunden vor der Schließung des Meereszentrums Nausicaá.

Das Meereszentrum Nausicaá muss während bestimmten Zeiten des Jahres wegen Bau- und Instandhaltungsarbeiten ganz geschlossen werden; diese Schließungszeiten sind auf der Website www.nausicaa.fr angegeben.

Bei übermäßigem Besucherandrang, Unruhen und jeder Situation, die die Sicherheit von Personen und Sachen gefährden kann, kann eine teilweise oder komplette Einstellung des Ticketverkaufs oder die Unterbrechung des Eintritts in das Meereszentrum Nausicaá oder die komplette oder teilweise Schließung des Meereszentrums zu jeder Zeit des Tages, oder auch eine Änderung der Öffnungszeiten erfolgen. Im Rahmen der Anwendung dieses Artikels kann keine Rückerstattung von Tickets verlangt werden.

Die Tickets und jeder andere Rechtsanspruch sind nicht austauschbar, nicht erstattungsfähig, widerrufbar und ungültig, wenn sie verändert wurden. Das Ticket muss während seines Gültigkeitszeitraums von derselben Person benutzt werden. Das Ticket ist nur für einen einzigen Eintritt gültig. Die Besucher werden gebeten, das Dokument vorzulegen, das das Verlassen und den erneuten Zutritt zum Meereszentrum Nausicaá ermöglicht (siehe die zulässigen Uhrzeiten). Der Weiterverkauf von Tickets vor Ort und/oder im Internet oder an jedem anderen Ort ist verboten.

Innerhalb des Gebäudes ist keine kommerzielle Tätigkeit ohne die Zustimmung von Nausicaá gestattet.

a) Achtung der Örtlichkeiten

Es ist verboten, Graffitis, Aufschriften, Zeichen, Verschmutzungen oder Beschädigungen an irgendeinem Ort des Meereszentrums Nausicaá zu hinterlassen. Personen, die auf frischer Tat ertappt werden, können ohne Anspruch auf Rückerstattung des Hauses verwiesen werden. Das Meereszentrum Nausicaá behält sich jedes Recht auf gerichtliche Folgemaßnahmen vor. Es ist verboten, etwas in die Becken zu werfen. Es ist verboten, etwas über die Becken zu hängen.

b) Verhalten

• Die Besucher dürfen nicht rennen.

• Die Besucher müssen unter allen Umständen angemessene Straßenkleidung tragen.

• Im Interesse des Komforts unserer Besucher ist es im gesamten Meereszentrum Nausicaá, einschließlich in den offenen Bereichen des Besucherrundgangs, streng verboten, Zigaretten, elektrische Zigaretten oder jedes andere Produkt, das Dampf abgibt, zu rauchen.

• Die Besucher müssen Personen mit eingeschränkter Mobilität an Orten, die für ihre Benutzung vorbehalten sind, den Vortritt lassen.

• Die Besucher dürfen andere Besucher nicht durch laute Aktivitäten stören, wie z. B. das Anhören von Radio- oder MP3-Geräten.

• Die Besucher dürfen nicht in das Wasser der Aquarien oder auf den Boden spucken und keine Kaugummis hinein- oder auf den Boden werfen.

c) Sicherheit

• Lassen Sie Kinder nicht unbeaufsichtigt; andernfalls übernimmt Nausicaá keine Haftung. Besucher unter 18 Jahre müssen für den Eintritt in das Meereszentrum Nausicaá und dessen Besuch von einem Besucher von mindestens 18 Jahren begleitet werden. Jedes verlorene Kind wird einer Betreuungsperson anvertraut, die es in die Empfangshalle des Gebäudes bringt.

• Gehen Sie nicht mit Kinderwägen auf die Stufen bei dem Seelöwen-Gehege.

• Benutzen Sie nicht die Rolltreppen mit einem Kind im Kinderwagen.

• Gehen Sie nicht leichtsinnig mit den Rolltreppen um, z. B. indem Sie sie entgegen der Laufrichtung benutzen, sich auf den Handlauf oder auf die Stufen setzen oder versuchen, den Handlauf abzubremsen.

• Übersteigen Sie nicht die Sicherheitseinzäunungen; setzen Sie sich nicht auf die Geländer und halten Sie sich nicht daran fest, und setzen Sie nicht die Kinder auf die Ränder.

• Beugen Sie sich nicht über die Oberfläche des Wassers und halten Sie nicht ein Kind über das Wasser.

• Beachten Sie alle speziellen Anweisungs- und Verbotsschilder, die entlang des Besucherrundgangs angebracht sind.

• Melden Sie jeden Unfall, jedes Unwohlsein einer Person oder ein anormales Ereignis einem Sicherheitsbediensteten. Bei Unwohlsein oder einem Unfall werden die Opfer vom Sicherheitsdienst des Meereszentrums Nausicaá behandelt. Es ist verboten, einen Kranken oder ein Unfallopfer vor der Ankunft der Helfer zu transportieren, ihm zu trinken zu geben oder ein beliebiges Arzneimittel zu verabreichen. Wenn unter den Besuchern ein Arzt, Krankenpfleger oder Rettungssanitäter unter Nachweis seiner Fähigkeiten eingreift, bleibt er bei dem Kranken oder dem Unfallopfer bis zu seinem Abtransport; er wird aufgefordert, der vor Ort anwesenden Aufsichtsperson seinen Namen und seine Adresse anzugeben.

• Versperren Sie aus keinem Grund die Zugangswege für die Feuerwehr, die Überflurhydranten und allgemein die Einrichtungen, die zur Sicherheit des Standorts, der Gebäude und der Besucher beitragen.

• Bei Ausbruch eines Brandes gilt es, so weit wie möglich die Ruhe zu bewahren. Jeder ist verpflichtet, die Mitarbeiter tatkräftig zu unterstützen, wenn die Mitwirkung der Besucher erforderlich ist, gemäß Artikel R642-1 des frz. Strafgesetzbuchs (Code pénal).

• Alle Personen, alle Handtaschen, Pakete oder sonstigen Gegenstände können einer Sicherheitskontrolle am Eingang des Meereszentrums Nausicaá unterzogen werden, aber auch im Innenbereich, entsprechend den Umständen oder in Reaktion auf von Behörden gestellten Anfragen.

Wir behalten uns das Recht vor, Besuchern die Mitnahme von Handtaschen, Paketen oder anderen Gegenständen in den Innenbereich des Meereszentrums Nausicaá zu verbieten. Diese zwei Bestimmungen können in den nachfolgenden Artikel aufgenommen werden.

Artikel 2: Verbotene Gegenstände

• Ausrüstungen mit Rädern, wie z. B. Rollbretter, Fahrräder oder Rollschuhe.

• Kinderwägen, die folgende Abmessungen überschreiten: 92 cm x 132 cm (36 Zoll x 52 Zoll). Babytragen (Bauch- oder Rückentragen) sind gegen Hinterlegung eines Ausweises an der Rezeption in der Empfangshalle erhältlich. Buggys mit für den Besuch geeigneten Abmessungen können im Rahmen der Verfügbarkeit vermietet werden.

• Anhänger oder Wagen jeder Art.

• Koffer, Kühlboxen und Rucksäcke mit oder ohne Räder/Rollen, die folgende Abmessungen überschreiten: 61 cm Länge x 38 cm Breite x 46 cm Höhe (24 Zoll x 15 Zoll x 18 Zoll).

• Alkoholische Getränke sowie alle illegalen Substanzen.

• Waffen jeder Art, oder Gegenstände, die als Waffen dienen können (auch wenn sie Attrappen oder harmlos sind), sowie alle gefährlichen Gegenstände oder Produkte.

Artikel 3: Tiere

Haustiere oder andere Tiere sind verboten, mit Ausnahme von anerkannten Begleittieren (z. B. Hunde). Die Begleittiere müssen jederzeit unter Kontrolle ihres Halters stehen und an der Leine oder mit Geschirr geführt werden.

Artikel 4: Verwendung von Fotoapparaten und Filmkameras

• Die Verwendung von Blitzlicht ist verboten.

• Professionelle Fotografie, Filmdreharbeiten, Aufzeichnungen von Radio- oder Fernsehsendungen unterliegen einer vorherigen besonderen Genehmigung des Leiters der Abteilung Kommunikation und/oder des Direktors.

• Verwenden Sie keine Selfie-Stäbe (Verlängerungsstäbe, die für den Einsatz von Fotoapparaten und Smartphones in der Hand gehalten werden).

Artikel 5: Achtung der Tiere und Einrichtungen

Von den Besuchern wird Folgendes verlangt:

• Nicht gegen die Glasscheiben der Aquarien und der Gehege schlagen und keine Gegenstände oder Produkte verwenden, die sie beschädigen könnten (Schlüssel, Schmuckstücke, Parfums usw.).

• Keine Wurfgeschosse gegen die Glasscheiben der Aquarien werfen und keine Wärmequelle (Flamme eines Feuerzeugs, Lampe mit Wärmequelle) in die Nähe halten.

• Nichts in die Aquarien oder die Gehege werfen oder hineinfallen lassen (Papier, Abfälle, Münzen usw.), und wenn dies passiert ist, dies sofort an einen Empfangsmitarbeiter melden.

• Nicht schreien und keine Töne erzeugen, die die Tiere erschrecken könnten.

• Nicht die Tiere mit Blitzlicht, Laserpointern und diversen Lichtquellen wie Taschenlampen oder Smartphones blenden.

• Die Tiere nicht grob behandeln oder keine groben Handgriffe gegenüber den Tieren anwenden, die Sie berühren können, und sie nicht aus dem Wasser herausnehmen. Versuchen Sie nicht, ein Tier zurückzuhalten, das sich entfernen will, und versperren Sie ihm nicht den Weg.

• Die Tiere nicht füttern. Nicht die Einzäunungen und Gehege der Tiere übersteigen. Versuchen Sie nicht, die Seelöwen zu berühren (Gefahr von Bissen).

• Keine anderen Körperteile als die Hände in die dafür vorgesehenen Aquarien tauchen.

Artikel 6: Hygiene

• Essen und trinken Sie nicht außerhalb der dafür vorgesehenen Bereiche (Restaurants, Picknickräume, Bars).

• Hinterlassen Sie keine Essensreste oder Verpackungen. Zahlreiche Mülltonnen mit Mülltrennung stehen den Besuchern für ihre Abfälle zur Verfügung. Keinen Kaugummi auf den Boden werfen oder auf Oberflächen kleben.

Artikel 7: Persönliche Gegenstände

Die Besucher sind für ihre persönlichen Gegenstände verantwortlich, insbesondere für Kleidungsstücke, Handtaschen, Brillen, Fotoapparate usw.; bei Verlust oder Beschädigung sind keine Rechtsmittel gegen Nausicaá möglich.

Artikel 8: Bestimmungen für Gruppen

• Für einen größeren Besucherkomfort und eine bessere Verteilung der Gruppen über den ganzen Tag ist eine Voranmeldung ab 20 Personen, einschließlich Verantwortlicher oder Gruppenführer, vorgeschrieben. Direkte Gruppen können nicht von einer kommerziellen Vereinbarung wie z.B. von Reiseveranstalter-Preisen oder einer langen Abwicklungsfrist (Kundenbelastung) profitieren.

• Die Zulassung von Gruppen zum Meereszentrum Nausicaá erfolgt nach Vorlage eines Eintrittstickets für jedes Mitglied der Gruppe an der Zugangskontrolle. Bei seiner Ankunft muss der Verantwortliche der Gruppe allein zur Kasse für Gruppen gehen, mit der ihm vorab zugesandten Reservierungsbestätigung. Er muss ein Zahlungsmittel, und bei Zahlung per Scheck zusätzlich einen Ausweis bereithalten. Er muss die tatsächliche Teilnehmerzahl der Gruppe kennen. Zu viel gekaufte Tickets werden nicht zurückerstattet. Es wird ihm mitgeteilt, wann seine Gruppe das Meereszentrum Nausicaá betreten kann.

• Die unabhängigen Besuche von Gruppen erfolgen unter der Leitung eines Verantwortlichen, der sich verpflichtet, für die Einhaltung der gesamten vorliegenden Bestimmungen zu sorgen und die Disziplin der Gruppe zu gewährleisten.

• Die Besucher der Gruppe dürfen in keinem Fall andere Besucher stören. Jedes Mitglied der Gruppe hält sich in der Nähe des Verantwortlichen auf.

• Schülergruppen stehen unter der Verantwortung ihrer Lehrer und / oder Begleitperson(en), die ein angemessenes Verhalten ihrer Schüler sicherstellen müssen.

Artikel 9: Blick hinter die Kulissen

• Besuche mit Blick hinter die Kulissen von Nausicaá sind mit Gruppen von maximal 20 Personen im Alter von mindestens 8 Jahren nach Voranmeldung möglich.

• Diese Besuche werden von einem Animateur der Abteilung Mediation / Bildung geleitet und unterliegen einer besonderen Besuchsregelung, die Ihnen am Anfang des Besuchs mitgeteilt wird.

Artikel 10: WLAN

NAUSICAÁ bietet einen kostenlosen WLAN-Zugang an. Gemäß dem frz. Gesetz Nr. 2006-6 vom 23. Januar 2006 speichert NAUSICAÁ die Verbindungsdaten während eines Zeitraums von 12 Monaten (Verordnung 2006-358). Das Surfen im Internet wird durch eine Software gefiltert, die den Zugang zu bestimmten Websites beschränkt oder sperrt (Pornografie, Geldspiele, Gewalt, Rassendiskriminierung, Phishing-Websites, Hacking usw.).

 

NAUSICAÁ lehnt jede Haftung für über das Internet zugängliche Dienste ab, die nicht gefiltert wurden, und übernimmt keine Verpflichtungen betreffend die Beschaffenheit des Internets (technische Leistungen, Antwortzeit, Lesezeit, Abfragezeit oder Übertragungszeit von Daten, Verbindungsunterbrechungen während der Nutzung ...).

 

Außerdem verpflichtet sich der Nutzer, WLAN- und Internet-Dienste folgendermaßen zu nutzen:

 

• unter Einhaltung der Gesetze über den Schutz Minderjähriger (Artikel 227-23 und 227-24 des frz. Strafgesetzbuchs [Code pénal]);

 

• unter Einhaltung der Gesetze über Urheberrechte und verwandte Schutzrechte (frz. Gesetzbuch über geistiges Eigentum [Code de la propriété intellectuelle]);

 

• unter Einhaltung der Gesetze über Informatik, Dateien und Freiheiten (Artikel 323-1 bis 7 des frz. Strafgesetzbuchs [Code pénal]);

 

• unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen, und insbesondere des Rechtes an der Abbildung anderer Personen.