Besuchsregeln

Unsere Besuchsregeln finden Sie hier

Besuchsregeln

Unsere Mission und unser Ziel ist es, unseren Besuchern während ihres gesamten Besuchs ein rundum zufriedenstellendes Erlebnis zu bieten. Die Sicherheit unserer Besucher hat für uns höchste Priorität. Unser Sicherheits- und Empfangspersonal passt sich daher fortlaufend den Empfehlungen der Regierung und den Gegebenheiten der Nausicaá-Entwicklung an. Alle unsere Teams sind geschult und mit den Evakuierungs- und Abriegelungsverfahren für die Öffentlichkeit im Falle von Vandalismus, Bränden oder Terroranschlägen vertraut.

Um einen optimalen Besuch zu gewährleisten, bitten wir unsere Besucher, die Hinweise in unserer Besucherordnung, die in Französisch und Englisch verfügbar ist, sorgfältig zu beachten.

Artikel 1: Allgemeine Bestimmungen

Die Einhaltung dieser Bestimmungen wird von autorisierten Mitarbeitern sichergestellt, die den Besuchern Anweisungen geben. Bei Nichteinhaltung dieser Regeln, insbesondere wenn die festgestellten Verstöße die Sicherheit von Eigentum und Personen gefährden, entscheidet das Nausicaá-Personal, ob einem Besucher der Zutritt verweigert und/oder der/die Zuwiderhandelnde des Geländes verwiesen wird.

Die Kassen schließen 1 Stunde und 30 Minuten vor Schließung des Zentrums.

Das Zentrum kann zu bestimmten Zeiten im Jahr aufgrund von Wartungs- und Reparaturarbeiten ganz oder teilweise geschlossen sein. Diese Zeiträume sind auf der Website www.nausicaa.fr/de angegeben.

Bei übermäßigem Besucherandrang, Störungen oder Situationen, die die Sicherheit von Personen und Eigentum gefährden, kann der Ticketverkauf teilweise oder vollständig eingestellt, der Zutritt zum Zentrum unterbrochen, das Zentrum jederzeit ganz oder teilweise geschlossen oder die Öffnungszeiten geändert werden. Eintrittskarten werden in diesem Fall nicht erstattet.

Tickets und alle damit verbundenen Rechte sind nicht übertragbar, nicht erstattungsfähig, widerrufbar und ungültig, wenn sie verändert werden. Das Ticket ist personengebunden und gilt nur für einen einmaligen Eintritt. Besucher werden gebeten, die erforderlichen Dokumente zum Verlassen und Wiedereintritt in das Zentrum vorzulegen (siehe Zeiten für den Zutritt). Der Weiterverkauf von Tickets ist vor Ort, online und überall sonst verboten. 

Kommerzielle Aktivitäten im Gebäude sind ohne Genehmigung von Nausicaa nicht gestattet.

a) Respektvoller Umgang mit dem Gelände

Graffiti, Beschriftungen, Markierungen, Verschmutzungen oder Beschädigungen jeglicher Teile des Zentrums sind untersagt. Zuwiderhandlungen können ohne Rückerstattung des Eintrittspreises erfolgen. Das Zentrum behält sich rechtliche Schritte vor. Es ist verboten, Gegenstände in die Aquarien zu werfen oder über die Aquarien zu hängen.

b) Verhalten

• Rennen ist verboten.

• Angemessene Straßenkleidung und -schuhe sind jederzeit zu tragen.

• Zum Wohle unserer Besucher ist das Rauchen von Zigaretten, E-Zigaretten und anderen Produkten zur Dampferzeugung im gesamten Zentrum, einschließlich der Außenbereiche, strengstens verboten.

• Personen mit eingeschränkter Mobilität haben in den dafür vorgesehenen Bereichen Vorrang.

• Andere Besucher dürfen nicht durch Lärm, insbesondere durch Radio- oder MP3-Musikwiedergabe, gestört werden.

• Spucken in die Aquarien oder auf den Boden ist verboten. Kaugummi und andere Gegenstände, einschließlich Essensreste, dürfen nicht weggeworfen werden.

c) Sicherheit

• Lassen Sie Kinder nicht unbeaufsichtigt; andernfalls übernimmt Nausicaá keine Haftung. Besucher unter 16 Jahren dürfen das Zentrum nur in Begleitung einer mindestens 16-jährigen Person betreten. Verlorene Kinder werden einem Mitarbeiter übergeben und zum Informationspunkt im Empfangsbereich gebracht.

• Betreten Sie die Seelöwengehege nicht mit Kinderwagen.

• Benutzen Sie die Rolltreppen nicht mit Kindern im Kinderwagen. Fahren Sie nicht rücksichtslos auf den Rolltreppen, insbesondere nicht entgegen der Fahrtrichtung, auf den Handläufen oder Stufen oder versuchen Sie nicht, die Handläufe anzuhalten.

• Überqueren Sie nicht die Sicherheitsabsperrungen; setzen oder stellen Sie sich nicht auf die Geländer oder Schutzgeländer und setzen Sie Kinder nicht an den Rand. • Beugen Sie sich nicht über die Wasseroberfläche und lassen Sie auch kein Kind sich darüber beugen. Tauchen Sie nicht ins Wasser.

• Beachten Sie alle Hinweisschilder und Verbote entlang des Besucherwegs.

• Melden Sie Unfälle, Erkrankungen oder ungewöhnliche Vorkommnisse umgehend einem Mitarbeiter oder Sicherheitsbeamten. Im Krankheits- oder Unfallfall werden Betroffene vom Sicherheitsdienst des Zentrums versorgt. Es ist verboten, Kranke oder Verletzte zu bewegen, ihnen etwas zu trinken zu geben oder Medikamente zu verabreichen, bevor die Rettungskräfte eintreffen. Sollte ein Arzt, eine Krankenschwester oder ein Ersthelfer (nach Vorlage eines entsprechenden Nachweises) eingreifen, muss er/sie bis zur Evakuierung bei der kranken oder verletzten Person bleiben. Bitte hinterlassen Sie Ihren Namen und Ihre Adresse beim anwesenden Sicherheitsbeamten.

• Blockieren Sie aus keinem Grund Feuerwehrzufahrten, Hydranten oder sonstige Ausrüstung, die zur Sicherheit des Geländes, der Gebäude und der Öffentlichkeit beiträgt.

• Bei einem Brand ist absolute Ruhe zu bewahren. Jeder ist verpflichtet, dem Personal zu helfen, wenn Besucher um Hilfe gebeten werden (gemäß Artikel R642-1 des französischen Strafgesetzbuches).

• Alle Personen, Taschen, Pakete und sonstige Gegenstände können beim Betreten des Zentrums sowie im Inneren je nach Situation oder auf Anfrage von Behörden Sicherheitskontrollen unterzogen werden.

• Wir behalten uns das Recht vor, Besuchern das Mitbringen von Taschen, Paketen oder sonstigen Gegenständen in das Zentrum zu untersagen. Diese beiden Klauseln können in den folgenden Artikel aufgenommen werden.

Artikel 2: Verbotene Gegenstände

• Fahrzeuge mit Rädern, wie Skateboards, Fahrräder, Rollschuhe oder Schuhe mit integrierten Rollschuhen. • Kinderwagen mit Abmessungen von mehr als 75 cm x 105 cm. Babytragen (vorne und hinten) können gegen Vorlage eines Ausweises am Informationsschalter in der Lobby ausgeliehen werden. Leichte, für den Besuch geeignete Kinderwagen können je nach Verfügbarkeit gemietet werden.

• Anhänger und Bollerwagen jeglicher Art.

• Koffer, Kühlboxen und Rucksäcke, mit oder ohne Rollen, die folgende Abmessungen überschreiten: 61 cm Länge x 38 cm Breite x 46 cm Höhe (24 Zoll x 15 Zoll x 18 Zoll).

• Alkoholische Getränke oder illegale Substanzen.

• Waffen jeglicher Art oder Gegenstände, die als Waffen verwendet werden könnten (auch Nachbildungen oder harmlose Gegenstände), sowie alle gefährlichen Gegenstände oder Produkte.

Artikel 3: Tiere

Haustiere und andere Tiere sind verboten, mit Ausnahme von zugelassenen Assistenzhunden (z. B. Hunden) gegen Vorlage ihrer offiziellen Dokumente. Assistenzhunde müssen jederzeit unter der Aufsicht ihres Besitzers an der Leine oder im Geschirr geführt werden.

Artikel 4: Verwendung von Kameras und Videokameras

• Blitzlicht ist verboten.

• Professionelle Foto-, Film- und Aufzeichnungsaufnahmen von Radio- oder Fernsehsendungen bedürfen der vorherigen Genehmigung durch den Kommunikationsleiter und/oder den Direktor.

• Selfie-Sticks (Verlängerungsstangen zum Halten von Kameras und Mobiltelefonen) sind verboten.

Artikel 5: Respektvoller Umgang mit Tieren und Einrichtungen

Besucher werden gebeten:

• Nicht gegen die Glasscheiben der Aquarien und Gehege zu schlagen und keine Gegenstände oder Produkte zu verwenden, die diese beschädigen könnten (Schlüssel, Schmuck, Parfüm usw.).

• Keine Gegenstände gegen die Glasscheiben der Aquarien zu werfen oder sich Wärmequellen (Feuerzeugflammen, Wärmelampen) zu nähern. Bitte werfen oder lassen Sie nichts in die Aquarien oder Gehege fallen (Papier, Müll, Münzen usw.). Sollte dies dennoch passieren, melden Sie dies bitte umgehend dem Personal an der Rezeption.

• Schreien Sie nicht und machen Sie keine Geräusche, die die Tiere erschrecken könnten.

• Blenden Sie die Tiere nicht mit Blitzlicht, Laserpointern oder anderen Lichtquellen wie Taschenlampen oder Handys.

• Behandeln Sie die Tiere nicht grob und vermeiden Sie ruckartige Bewegungen. Nehmen Sie sie nicht aus dem Wasser. Versuchen Sie nicht, ein Tier festzuhalten, das sich entfernen möchte, oder ihm den Weg zu versperren.

• Füttern Sie die Tiere nicht. Überqueren Sie keine Tiergehege oder -barrieren. Versuchen Sie nicht, die Seelöwen zu berühren (Bissgefahr!).

• Tauchen Sie außer Ihren Händen keinen Körperteil in die dafür vorgesehenen Aquarien.

Artikel 6: Hygiene

• Essen und trinken Sie nicht außerhalb der dafür vorgesehenen Bereiche (Restaurants, Picknickplätze, Bars).

• Lassen Sie keine Essensreste oder Verpackungen zurück. Zahlreiche Recyclingbehälter stehen für die Entsorgung von Abfällen und Müll bereit. Kaugummi darf nicht weggeworfen oder angeklebt werden.

Artikel 7: Persönliche Gegenstände

Besucher sind für ihre persönlichen Gegenstände, einschließlich in Schließfächern hinterlegter Gegenstände wie Kleidung, Taschen, Brillen, Kameras usw., selbst verantwortlich. Nausicaá haftet nicht für Verlust oder Beschädigung.

Artikel 8: Gruppenregelung

• Für einen angenehmeren Besuch und eine bessere Verteilung der Gruppen über den Tag ist eine Voranmeldung für Gruppen ab 10 Personen, einschließlich Gruppenleiter/Reiseleiter, obligatorisch.

• Gruppen erhalten Zutritt zum Zentrum gegen Vorlage einer Eintrittskarte für jedes Gruppenmitglied am Zugangskontrollpunkt. Bei Ankunft muss sich der Gruppenleiter mit der zuvor zugesandten Buchungsbestätigung allein zum Gruppenschalter begeben. Bei Zahlung per Scheck sind ein Zahlungsmittel und ein Ausweisdokument vorzulegen. Der Gruppenleiter muss die genaue Anzahl der Gruppenmitglieder kennen. Zu viel gekaufte Tickets werden nicht erstattet. Der Gruppenleiter wird informiert, wann seine Gruppe das Zentrum betreten kann.

• Selbstgeführte Gruppenbesuche finden unter der Aufsicht eines Gruppenleiters statt, der für die Einhaltung aller Bestimmungen und die Aufrechterhaltung der Gruppendisziplin verantwortlich ist.

• Gruppenbesucher dürfen andere Besucher unter keinen Umständen stören. Jedes Gruppenmitglied muss sich in der Nähe des Gruppenleiters aufhalten.

• Schulgruppen stehen unter der Aufsicht ihrer Lehrkräfte bzw. Begleitpersonen, die für das Verhalten ihrer Schüler verantwortlich sind.

Artikel 9: Blick hinter die Kulissen

• Blick hinter die Kulissen von Nausicaá sind für Gruppen bis zu 20 Personen ab 8 Jahren nur nach vorheriger Reservierung möglich.

• Diese Führung wird von einem Mitarbeiter geleitet und unterliegt besonderen Tourregeln, die Ihnen zu Beginn der Tour ausgehändigt werden.

Artikel 10: WLAN

NAUSICAÁ bietet kostenlosen Wifi-Zugang. Gemäß Gesetz Nr. 2006-6 vom 23. Januar 2006 speichert NAUSICAÁ Verbindungsdaten für einen Zeitraum von 12 Monaten (Dekret 2006-358). Das Surfen im Internet wird durch Software gefiltert, die den Zugriff auf bestimmte Seiten (Pornografie, Glücksspiel, Gewalt, Rassendiskriminierung, Phishing, Hacking usw.) einschränkt oder blockiert.

NAUSICAÁ übernimmt keine Verantwortung für ungefilterte Dienste im Internet und haftet nicht für die Beschaffenheit des Internetnetzes (technische Leistung, Reaktionszeit, Zugriffs-, Abfrage- oder Datenübertragungszeiten, Verbindungsabbrüche usw.). 

Der Nutzer erklärt sich daher mit der Nutzung der WLAN- und Internetdienste einverstanden:

• In Übereinstimmung mit den Gesetzen zum Schutz von Minderjährigen (Artikel 227-23 und 227-24 des Strafgesetzbuches).

• In Übereinstimmung mit dem Urheberrecht und verwandten Schutzrechten (Gesetz über geistiges Eigentum).

• In Übereinstimmung mit den Gesetzen zur Datenverarbeitung, Dateien und persönlichen Freiheiten (Artikel 323-1 bis 7 des Strafgesetzbuches).

• In Übereinstimmung mit den Bestimmungen zum Schutz der Privatsphäre, insbesondere des Rechts am eigenen Bild.

Artikel 11: Audioguids

Audioguides können ausgeliehen werden.

Bei Nichtrückgabe des Geräts oder bei Rückgabe in schlechtem Zustand (Beschädigung, Bruch oder Eintauchen in ein Aquarium) wird eine Gebühr von 100 € als Entschädigung erhoben.